Im Zuge der Tarifverhandlungen des Landes Berlin hatte sich endlich Bewegung in der Frage um die versprochene Zahlung der so genannten Hauptstadtzulage angekündigt. Die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 sieht vor, dass diese Zulage tarifiert und Bestandteil des Tarifvertrages werden soll und in der Folge auch den Beschäftigten der freien Träger zustehen wird. Wie jetzt jedoch bekannt wurde, plant das Land Berlin, die Hauptstadtzulage auch künftig nur an Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zu zahlen - trotz der Zusicherung, dass auch unsere Beschäftigten die Hauptstadtzulage erhalten würden. Das nehmen wir nicht hin und fordern mit der Liga der gemeinnützigen Berliner Wohlfahrtsverbänden, die Zusage einzuhalten.